Das Sozialrecht soll nach der Intention des Gesetzgebers "zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit" Sozialleistungen ausgestalten.
Zunächst einmal dient als Anknüpfungspunkt für viele Leistungen und Pflichten im Bereich des Sozialversicherungs- und Sozialrechts ein bestehendes oder schon beendetes Beschäftigungsverhältnis. So bemisst sich etwa die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen zur Arbeitsförderung (SGB III) sowie Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) oder verschiedene Renten wie Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente als Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und des dabei erzielten Einkommens. Das Sozialrecht betrifft daher gleichermaßen Beschäftigte, wie auch Arbeitgeber und Selbständige.
Daneben werden viele Sozialleistungen aber auch unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis gewährt, etwa die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld), der Eingliederungshilfe (SGB IX), der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Ausbildungsförderung (BaFÖG), das Wohngeld (WoGG) oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag (BKKG) und Elterngeld (BEEG).
Sozialrecht betrifft somit jeden Einzelnen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende, Studenten, Selbständige, Freiberufler, Kinder und deren Eltern, Kranke und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige, (Schwer-) Behinderte und schließlich Rentner.
In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel in allen sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten kompetent betreut.